Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr gliedert sich wie folgt:

Voltigierer/ Voltigiererin
(Jahresbeitrag für Voltigierer, die einmal pro Woche trainieren:
1. Mitglied pro Familie: 300,- €;  2. Mitglied pro Familie: 280,- €; ab dem 3. Mitglied pro Familie 260,- €
Jahresbeitrag für Voltigierer, die zweimal pro Woche trainieren:
1. Mitglied pro Familie: 350,- €;  2. Mitglied pro Familie: 330,- €; ab dem 3. Mitglied pro Familie 310,- €
Der Einzug erfolgt quartalsweise.
Tritt ein neues Mitglied als Volitigierer in den Verein ein, so ist der Mitgliedsbeitrag ab dem Eintrittsquartal zu zahlen. Kündigt ein Voltigiermitglied die Mitgliedschaft, so ist der Mitgliedsbeitrag bis einschießlich des Kündigungsquartals zu zahlen. )

Reiter/ Reiterin (Jahresbeitrag: 140,-€ / 130,-€ / 80,-€)

Reiter/Reiterin (Jahresbeitrag: mit mehr als einem Pferd 200,-€ )

Reiter/ Reiterin ( Jahresbeitrag: Reitschulbetrieb 75,-€)

Fahrer/ Fahrerin (Jahresbeitrag: 35,-€)

passives Mitglied (Jahresbeitrag: 35,-€)

Tritt ein oben genanntes Mitglied im Laufe des 1. Halbjahres ein, ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten, tritt es im 2. Halbjahr ein, so ist für das Eintrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

Der Beitrag (außer der der Voltigierter (s. oben)) wird jährlich erhoben und ist per Einzug zu begleichen.

Ein Schlüssel für die Mehrzweckhalle wird gegen 50 Euro Pfand herausgegeben.

Für die Hallennutzung wird kein Betrag erhoben. Die Hallennutzung ist im Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder enthalten.

Es müssen lediglich Münzen für die Hallenbeleuchtung erworben werden. Lichtmarken werden vom Vorstand herausgegeben. Pro halber Halle kostet die Hallenbeleuchtung  1,50 Euro für 1 Stunde. Termine zwecks Lichtmarkenerwerb können mit Peter Kröger (0151-59102029)  vereinbart werden. Der Automat für die Hallenbeleuchtung befindet sich im Eingangsbereich der Reithalle.

Der Antrag für die Vereinsaufnahme kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Die Kündigung der Mitgliedschaft (außer Voltigierer) ist gemäß § 4 unserer Satzung nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gültig.